Erfinder Visionen

Unter dem Motto: „Neues Denken – Neues Wagen – Neues Umsetzten“ wurde das internationale Erfindermagazin von ErINet präsentiert.


Zur Zeitschrift "Erfinder Visionen"


Die Herausforderung bestand in der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie im europäischen Netzwerk mit dem Österreichischen Patentinhaber- und Erfinderverband (OPEV). Die Publikationen „Erfinder Visionen“ und „Innovatonen“ stellen ein gemeinsames europäisches Projekt dar, um Erfindungen und Innovationen erfolgreich wirtschaftlich verwerten zu können.

Publiziert werden neuste Innovationen und Erfindungen von der „Idee bis zur Vermarktung von Erfindungen“.

Zum Gelingen des Vorhabens haben vor allem das Deutschen Patent und Markenamt, Europäische Patentamt, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Alicante, die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Genf, das Technologiezentrum (TERA) Osijek, Kroatien sowie zahlreiche Patentanwälte, Erfin-derorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Verbände im Rahmen der internationalen Netzwerkbildung beigetragen.
ist es gelungen, die Themen- und Meinungsvielfalt und eine internationale Plattform zum Austausch von Ideen und Entwicklungen zu bieten.

Hier gelangen Sie zu den Zeitschriften "ERFINDERVISIONEN" und zur österreichischen Ausgabe "innovationen":

www.erfindervisionen.de

Thüringer Unternehmer und Erfinder Power

Das geistige Eigentum gewinnt für kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarktes immer mehr an Bedeutung. Schutzrechte, zu denen Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster gehören, fördern Innovationen und werden selbst immer mehr zu einem besonderen Handelsgut von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Das Patent gibt beispielsweise dem Inhaber für eine begrenzte Zeit - nämlich bis zu 20 Jahre - das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen, es ist ein Individualrecht. Geltung hat das Patent ausschließlich auf dem Gebiet des Staates, von dem es erteilt worden ist, das Patent ist ein Territorialrecht. Ein deutsches Patent gilt also ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Verletzung fremder Schutzrechte

Thüringer Unternehmen haben fast täglich Berührungen mit gewerblichen Schutzrechten, trotzdem wird der wirtschaftliche Nutzeffekt (häufig unbewusst) vernachlässigt, und die möglichen Gefahren bei Verletzung fremder Schutzrechte unterschätzt. So kann es vorkommen, dass Unternehmen mit Schadenersatz-, Auskunfts- oder Unterlassungsansprüchen konfrontiert werden. Eine Verletzung von Schutzrechten Dritter kann existenzbedrohende Folgen für das Unternehmen haben. Beispielsweise können die Produktion und der Vertrieb untersagt werden oder Auskunftsansprüche über Absatzmärkte, Patentinhaber, Vertriebspartner und Preise geltend gemacht werden. Die geplanten Absatzerlöse bleiben für das Unternehmen aus. Diese Maßnahmen sind besonders unangenehm, sind aber vermeidbar. Bei eigener Unternehmenstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass keine fremden Schutzrechte verletzt werden. Hierzu ist eine Recherche zur Schutzrechtslage notwendig. Insgesamt gesehen sind der Schutz der eigenen Erfindung vor Nachahmung, der motivierende Effekt für den Erfinder und die mit der Patentierung verbundene Publikumswirksamkeit wichtige Brückenelemente beim Übergang von der Forschungstätigkeit zur wirtschaftlichen Verwertung einer Innovation.

Zahlen und Fakten

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade nationale gewerbliche Schutzrechte von Unternehmen gefragt sind. Insgesamt wurden im Jahr 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt 60.585 Patentanmeldungen eingereicht. Um ein vollständiges Bild der für Deutschland wirksamen Patentanmeldungen zu erhalten, werden die Angaben durch die Anmeldungen ergänzt, die beim Europäischen Patentamt eingereicht wurden und bei denen Deutschland als Bestimmungsland benannt wurde. Die Gesamtzahl der für Deutschland wirksamen Patentanmeldungen beträgt 170.167. Von den 60.585 beim DPMA im Jahr 2006 eingereichten Patentanmeldungen sind 48.012 Anmeldungen aus dem Inland. Aus Thüringen wurden 2006 (646) Anmeldungen getätigt. Im Vergleich zu 2005 (703) sind 57 Anmeldungen weniger zu verzeichnen. Thüringen hat im Vergleich der Bundesländer einen Anteil am deutschen Patentaufkommen von 1,3 Prozent. Aus Thüringer Hochschulen kamen im Jahr 2006 nur 54 Patentanmeldungen. Insgesamt haben die Hochschulen in Deutschland 645 Anmeldungen (2006) getätigt.

Wettbewerb und gewerbliche Schutzrechte

Thüringer Unternehmen müssen sich zukünftig noch intensiver dem internationalen Wettbewerb mit neuen Produkten, Verfahren oder Innovationen stellen. Viele Unternehmen stehen konkurrierend nebeneinander und verfolgen das Ziel, vorteilhafte Verträge zu schließen um Gewinn zu erwirtschaften. Doch auch von einem unmittelbaren finanziellen Gewinn abgesehen bringt ein Patent Vorteile und erfüllt wichtige Aufgaben beim Technologie-Transfer. Beim Einwerben von Aufträgen etwa in der Auftragsforschung spielt die Darstellung der eigenen Vorarbeiten im Rahmen von Gutachtersitzungen und bei der Angebotsabgabe eine wichtige Rolle. Schon deshalb ist ein vorangegangener Schutz des geistigen Eigentums wichtig. Schutzrechte signalisieren, dass man auf dem betreffenden Gebiet praxisorientiert und anwendungsnah arbeitet, bereits Vorarbeiten geleistet hat und damit über entsprechende Erfahrung verfügt. Gegenüber öffentlichen Geldgebern dokumentiert ein Patent die wirtschaftsnahe Tätigkeit und innovative Kraft eines Antragstellers bei der Vergabe von Fördermitteln. Nicht zu letzt trägt ein Patent zur Motivation der Erfinder bei, sich für die Verwertung ihrer Erfindungen einzusetzen.

Fach- und Sachkompetenz ERiNET

Wie aus guten Ideen erfolgreiche Produkte oder Verfahren entstehen, wie diese durch Schutzrechte gesichert werden können und wie Pateninformationen besser genutzt werden können, vermittelt das in der Technologie- und Gründer- Fördergesellschaft (TGF) GmbH in Schmalkalden ansässige Forschungsinstitut für Erfinderförderung, Innovationen und Netzwerkmanagement, kurz ERiNET, (www.erinet.de) mit hoher Fach- und Sachkompetenz. Das Institut steht in Thüringen für die Entwicklung eines innovationsfreundlichen, erfinderischen Klimas, um Erfinder zu motivieren, ihre Ideen und Visionen in realistische, marktfähige Produkte und Verfahren mit hohem Ertrag in Thüringen umzusetzen. Hierzu werden mit dem Erfinder die Ergebnisse aus seiner erfinderischen Tätigkeit kompetent und umfassend im Rahmen einer Unternehmensgründung umgesetzt. Mit den Unternehmen wird im Einzelfall beraten, wie zukünftig Innovationen verstärkt in die Vernetzung von Technologieaktivitäten eingebunden werden, indem die Zugangsbedingungen zu neuen Produkt- und Verfahrensideen mit dem Ziel verbessert werden, wirtschaftlich erfolgreich Erfindungen auch international zu vermarkten.

Fördermöglichkeiten

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes existiert zur Unterstützung der Durchführung qualitativ hochwertiger Recherchen zum Stand der Technik, Kosten-Nutzen-Analysen, Erlangung von Schutzrechten (national und international) insbesondere Patente und Gebrauchsmuster und Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung die "KMU-Patentaktion", eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Ein INSTI-Netzwerkpartner zur Umsetzung des Förderprogrammes in Thüringen ist die TGF Schmalkalden/Dermbach GmbH (www.tgf-schmalkalden.de).

Selbstverständlich gibt es zum Patent die Alternative der Geheimhaltung. Es wird sicherlich nicht selten ein Unternehmen bestimmtes, an sich auch patentierbares Know-How geheim halten, anstatt ein Schutzrecht dafür zu beantragen. Wenn man allerdings bedenkt, dass Industriespionage nach wie vor eine herausragende Rolle in der Wirtschaftskriminalität einnimmt, so leuchtet es ein, dass die Geheimhaltung sehr gefährlich sein kann. In jedem Fall ist der Schutz einer Erfindung vor unerwünschter Nachahmung durch ein gewerbliches Schutzrecht der solidere Weg. Der Patentinhaber kann sein Patent aber auch "ungenutzt" in der Schublade liegen lassen, um es entweder erst später, wenn sich ein Markt für die geschützte Erfindung entwickelt hat, zu verwerten oder um es als sogenanntes Sperrpatent zu nutzen und damit vorausschauend einem Konkurrenten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu erschweren oder sogar zu verbauen. Der Patentinhaber hat auch die Möglichkeit, sein Patent zu verkaufen. Das Schutzrecht geht dann auf den Erwerber des Patents über.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (www.dpma.de) unterhält in München, Jena und in Berlin Auskunftsstellen, die die Aufgabe haben, Anmelder und Erfinder vor der Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes über Anmeldewege, Anmeldeerfordernisse und Anmeldegebühren zu informieren. Darüber hinaus geben sie Auskunft über den weiteren Verlauf der jeweiligen Verfahren und über dabei anfallende Gebühren. Eine Rechtsberatung im Einzelfall wird nicht geleistet. Diese Tätigkeit ist Patent- und Rechtsanwälten vorbehalten.

J. Dahlems

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